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Anhebung der Kassenbeiträge unbedingt verhindern

Zum Vorschlag von SPD und Grünen, die Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau bei der Rentenversicherung anzuheben, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:

„Mit ihrem Vorschlag, einfach die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV von derzeit knapp 60.000 EUR p.a. auf knapp 90.000 EUR p.a. anzuheben und ebenso die Versicherungspflichtgrenze zu erhöhen, machen es sich SPD und Grüne zu einfach, wenn es darum geht, das stetig steigende Defizit der GKV abzufedern.

Erstens muss man klar benennen, warum es so ein starkes Defizit gibt. Das liegt am Demografischen Wandel und wird durch die Asylzuwanderung in die Sozialsysteme weiter verschärft. Auch Deshalb braucht es Ordnung und Begrenzung von Migration.

Zweitens kommt hinzu, dass Karl Lauterbach Strukturreformen zur Stabilisierung der Kassenfinanzen scheut. Das sehen wir aktuell bei seiner Pflegereform.

Drittens sehe ich verfassungsrechtliche Bedenken. Schließlich unterliegt die Beitragsbemessung in den Sozialversicherungen dem sog. Äquivalenzprinzip. Es dürfte kaum zu halten sein, dass die individuellen Leistungen seit Jahren aus Kostengründen abnehmen und nun auf einmal die Beiträge in umgekehrter Richtung nach oben schnellen sollen.

Außerdem würde viertens Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit sinken, ebenso die Attraktivität für hochqualifizierte Zuwanderer, wenn die ohnehin zu hohen Sozialabgaben nochmal massiv steigen würden. Auch dürfte der abnehmende Wettbewerb zwischen PKV und GKV die Effizienz, die Qualität und auch die Kostenstruktur unseres Gesundheitssystems verschlechtern. Deshalb lehne ich solche Pläne zur Einführung einer Bürgerversicherung sowie einer Art ‚Besserverdienersteuer‘ durch die Hintertür kategorisch ab.“