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Versuch beim Cybergrooming unter Strafe stellen

Rede im Bundestag: 

Zur Änderung des §176 StGB und die damit verbundene Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim sog. Cybergrooming erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

Das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zum Zwecke der Anbahnung von sexuellen Kontakten, ist etwas, was zutiefst verabscheuungswürdig ist. Wir haben das heute in § 176 StGB bereits geregelt, nicht aber den Fall, dass am anderen Computer, Eltern, Ermittler, Polizisten oder andere sitzen. Beim Cybergrooming jetzt auch den untauglichen Versuch strafbar zu machen, ist ein logischer Schritt zum besseren Schutz unserer Kinder.

Wie dringend notwendig es ist, die bisher bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen, zeigt ein dokumentierter Fall aus Hessen aus dem Jahr 2012. Da haben sich Ermittlerteams auf einer Plattform, die hauptsächlich von Kindern genutzt wird, in Fake Accounts als zwei zwölfjährige Mädchen ausgegeben. Innerhalb kürzester Zeit haben etwa 400 Erwachsene, in der Regel Männer, versucht, sich diesen zu nähern, und zwar mit sexuell eindeutigen Bemerkungen.

Darüber hinaus müssen wir im parlamentarischen Verfahren zwingend diskutieren, ob nicht weitere Schritte erforderlich sind, damit unsere Kinder im Internet so sicher wie möglich sind. Insbesondere müssen unsere Ermittler künftig in die Lage versetzt werden, solchen kriminellen Tätergruppen tatsächlich beizukommen. Vieles, was sich im sogenannten Darknet abspielt, findet in geschlossenen Foren statt, in die man nur dann hineinkommt, wenn man selber strafbare Inhalte hoch lädt. Hier braucht es Möglichkeiten für Ermittler, in das Darknet vorstoßen zu können, ohne sich selber strafbar zu machen. Denkbar ist der Einsatz von computergeneriertem Material.

Und am Ende kommen wir auch immer wieder zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Für mich ist es unerträglich, dass das BKA im Jahr etwa 100.000 von amerikanische Behörden gemeldeten Verdachtsfällen nicht nachgehen kann, da die Verbindungdaten der Täter nicht von den Providern für eine längere Zeit gespeichert werden. Hier stehen das Wohl und der Schutz unserer Kinder höher als die pauschalen Datenschutzbedenken von Grünen, Linken oder FDP.