01.

Verbraucher und Mieter werden bei Zahlungsschwierigkeiten nicht allein gelassen - sofern diese nachweislich krisenbedingt sind

Zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket zur Abmilderungen der Folgen der Corona-Pandemie erklärt der für Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

„Wir handeln schnell, flexibel und unkompliziert, um unsere Bürger und Unternehmen in dieser Krise zu schützen. Neben den heute beschlossenen Hilfspakten für die Wirtschaft spannen wir jetzt vor allem im Zivilrecht einen Schutzschirm auf, der beispiellos ist. Mit den heute vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen, die wir noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten werden, wollen wir Mieter davor bewahren, dass ihr Mietvertrag gekündigt wird, weil sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr bezahlen können. Auch Strom, Gas, Telefon, Internet und Wasser dürfen dann nicht abgestellt werden, wenn die Corona-Lage Zahlungen vorerst nicht zulässt. Zudem können in finanzielle Not geratene Verbraucher ihre Rückzahlungsverpflichtungen aus einem Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum von maximal drei Monaten aussetzen. Klar ist dabei aber, dass die betroffenen Personen ihre Zahlungsunfähigkeit glaubhaft machen müssen und aufgelaufene Rückstände nach Ende der Corona-Krise vollständig ausgeglichen werden müssen. Wir handeln entschlossen und ohne zu zögern. Der Schutz der Bürger und Unternehmen in dieser Krise hat für uns höchste Priorität.“