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Thorsten Frei freut sich über neues Beratungsangebot für Behinderte

Menschen mit Behinderungen wollen mehr Selbstbestimmung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung. Gute Beratung kann sie dabei unterstützen. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017 die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung“ veröffentlicht. Für die Umsetzung der Förderung stellt der Bund bis 2022 jährlich 58 Millionen Euro für die Umsetzung und Förderung der Teilhabeberatung zur Verfügung.

„Es freut mich sehr, dass diese Beratung nun auch unter dem Dach der Diakonie in Villingen-Schwenningen und Donaueschingen angeboten wird“, betonte Thorsten Frei in seinem Grußwort bei der Feier zur Beratungseröffnung vor 50 Gästen im Abt-Gaisser-Haus in Villingen. „Das Besondere an diesem Angebot ist, dass hier auch Behinderte ratsuchende Behinderte beraten werden. Das sogenannte Peer Counseling hat den Vorteil, dass Menschen mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen beraten“, sagte Frei weiter. Und: „Bei dieser Beratung steht der Mensch im Mittelpunkt, nicht Institutionen. Zudem werden die Kompetenzen des Einzelnen gefördert und nach passgenauen Lösungen gesucht. Das ist wichtig bei rund 7,5 Millionen Schwerbehinderten und vielen Formen der Behinderung.“

Generell meinte Thorsten Frei, dass man mit diesem unabhängigen Beratungsangebot wieder einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention getan habe. Das Ziel des langen Weges zu einer barrierefreien Gesellschaft sei damit aber noch nicht erreicht. Politisch sei man dazu bereit. Und man investiere hier auch viel. Schon jetzt sei der Bereich Soziales mit Abstand der größte Posten im Bundeshaushalt. „Mein Dank geht deshalb heute an die Diakonie und alle, die das Tag für Tag umsetzen.“