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Straffreies Leben allein kann nicht der Maßstab für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland sein

Zu den Vorschlägen der SPD, ein Bleiberecht für Asylbewerber generell nach zwei Jahren zu ermöglichen, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Der Vorschlag der SPD, Asylbewerber, die seit zwei Jahren straffrei bei uns leben und einer Arbeit nachgehen oder Kinder in der Schule haben, ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren, ist völlig unzureichend. Diese Kriterien als Mindestmaß für die Beurteilung von dauerhaften Bleibeperspektive heranzuziehen ist völlig falsch.

Für mich ist es ganz normal und kein besonderes Qualifizierungsmerkmal, dass sich die Menschen, die zu uns kommen und unsere Hilfe in Anspruch nehmen, straffrei unter uns leben und sich an unsere Gesetze halten.

Auch wenn Deutschland aufgrund des demografischen Wandels auf Migration angewiesen ist, sollten wir nicht jede Aushilfstätigkeit als Bleibegrund zulassen. Letztlich ist klar, dass die meisten der heutigen Migranten auf Dauer in gering qualifizierten Beschäftigungen unterkommen und deshalb spätestens im Alter dauerhaft vom Staat alimentiert werden müssen. Solche Zuwanderung wollen wir nicht.

Außerdem dürfen wir nicht den Fehler begehen, das Asylrecht mit der Arbeitsmigration zu vermischen. Das wäre ein großer Fehler, würde die notwendige Steuerung im Land erschweren und neue große Fluchtanreize in Richtung Deutschland in Gang setzen – vor allem solange die Länder die Praxis bei den Rückführungen nicht deutlich verbessern.

Ich bleibe dabei: Wenn Fluchtgründe entfallen, muss generell eine Rückkehrpflicht bestehen. Deshalb braucht es bei allen Verfahren eine regelmäßige Überprüfung der Asylgründe. Den etwa 50 % zu uns kommenden Menschen, die von Anbeginn überhaupt keine Bleibeperspektive haben, sollten wir mit solchen falschen Signalen keine unnötige Hoffnung geben.