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"Rasse" im Grundgesetz - Beibehalten oder ersetzen?

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland enthält Artikel 3 eine Reihe von Diskriminierungsverboten. Eines davon bezieht sich auf die "Rasse" eines Menschen. Nun ist es wissenschaftlich längst überholt, Menschen in Rassen einzuteilen. Gleichwohl bestreitet niemand, dass es rassistisch motivierte Diskriminierung gibt. Ist das Wort Rasse im Artikel drei des Grundgesetzes also sinnvoll?
Auch die von Diskriminierung Betroffenen diskutieren kontrovers, ob der Begriff "Rasse" in der Verfassung verbleiben soll oder ob er durch einen anderen Begriff ersetzt werden soll. Wie auch immer diese Diskussion ausgeht: Am Ende darf der Schutz derer, die rassistischen Anfeindungen ausgesetzt sind, nicht leiden.
In SWR Aktuell Mondial sprechen Sophie Rebmann und Peter Beck mit dem Biologen Ulrich Schmid vom Naturkundemuseum in Stuttgart, mit Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte, mit Thorsten Frei, dem Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag und Maïmouna Obot, Aktivistin bei der Initiative Schwarzer Menschen Stuttgart.

Den Podcast können Sie hier in voller Länge anhören: www.swr.de/swraktuell/radio/mondial-podcast-100.html