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Radio-Diskussion zu Kinderrechten: Thorsten Frei bezieht bei NDR-Radio Position

Radio-Diskussion zu Kinderrechten

 

Sind die Rechte der Kinder schon heute im Grundgesetz ausreichend gewährleistet oder ist hierfür die im Koalitionsvertrag vereinbarte und nun von Bundesfamilienministerin Lambrecht in einem Referentenentwurf vorgesehene Grundgesetzänderung erforderlich? Um diese Frage ging es in einer Runde am Dienstabend in der NDR-Redezeit-Radiosendung, in die auch Thorsten Frei über das SWR-Studio in Villingen-Schwenningen zugeschaltet war. NDR-Info-Moderator Gerd Wolff begrüßte als weitere Gäste Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, Linda Zaiane, Referentin für Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk, und Prof. Thomas Mayen, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

 

Die Kritiker der Grundgesetzänderung sehen die Rechte der Kinder schon jetzt durch das Grundgesetz gewährleistet. So sieht dies grundsätzlich auch Thorsten Frei, der das „gut austarierte Dreiecks-Verhältnis zwischen Kind, Eltern und Staat“ in Gefahr sieht. Er fürchtet ohne Not eine Verschiebung der Verantwortung zugunsten des Staates. „Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz“, machte Frei deutlich. Er sieht vielmehr den Gesetzgeber in der Pflicht, wenn es um Verbesserungen in der einfachen Rechtssetzung geht, die die Situation von Kindern ganz unmittelbar verbessern können. Hier sei das Ende der Fahnenstange sicherlich noch nicht erreicht, einer Grundgesetzänderung bedürfe es aber hierfür nicht. Wenn man die Kinderrechte im Grundgesetz besser sichtbar machen möchte – auch dafür sprechen gute Gründe – muss man jedoch darauf achten, dass sie sich in die Systematik des Artikels 6 einfügen und sich die Rechte gegen den Staat, nicht jedoch gegen die Eltern richten. „Kinder sind unsere Zukunft, entsprechend wichtig ist uns der Schutz der Kinder. Aber die Grundrechte gelten für alle, also auch für Kinder, Arme oder Kranke. Da gibt es keine Unterschiede. Das Grundgesetz hat alle Möglichkeiten, Kinderrechte zum Ausdruck zu bringen.“ Frei warnte vielmehr davor, dass man heute noch nicht absehen könne, was die Verfassungsrechtsprechung aus dieser Änderung des Grundgesetzes machen würde. 

Die Sendung im Video-Format finden Sie auf dieser Seite oder alternativ im YouTube-Kanal von Thorsten Frei (hier).