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Nach dem Urteil des EuGH: Europa muss die Blockadehaltung beim Europäischen Asylsystem auflösen!

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, äußert sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach einige Länder gegen das EU-Recht verstoßen haben, indem diese sich in der Flüchtlingskrise weigerten, umverteilte Asylantragsteller aufzunehmen:

"Es ist richtig, dass der Europäische Gerichtshof heute festgestellt hat, dass einzelne Staaten mit ihrer Weigerung, umverteilte Asylantragsteller aus Italien und Griechenland in der Flüchtlingskrise aufzunehmen, gegen europäisches Recht verstoßen haben. Mit den verpflichtenden Beschlüssen der EU-Innenminister im Jahr 2015 zur Umverteilung hat die EU Solidarität gegenüber diesen beiden besonders belasteten Staaten gezeigt. Verpflichtend bedeutet, dass sich Mitgliedstaaten einer solchen Entscheidung nicht einseitig entziehen können. Nur wenn das gilt, kann die EU auf Dauer erfolgreich arbeiten. Viel wichtiger als dieses Urteil ist aber für mich, dass wir endlich die Blockadehaltung in Europa bei unserem nicht funktionsunfähigen Europäischen Asylsystem durchbrechen. Hier liegt nämlich die Ursache dafür, dass wir 2015 überhaupt Umverteilungsbeschlüsse gebraucht haben. Deutschland hat Anfang des Jahres einen Vorschlag für eine Reform vorgelegt. Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass sie jetzt konkrete Regelungsentwürfe vorlegt."