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Grundsteuerbemessung zügig an tatsächliche Gegebenheiten anpassen

Steueraufkommen darf nicht erhöht werden

Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Es ist gut und richtig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber befindet, ob die Einheitswerte der mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Ich bin ziemlich sicher, dass dies der Fall ist und dass das Urteil entsprechend ausfallen wird. Schade ist, dass Bund und Länder seit Jahrzehnten keine einvernehmliche Gesetzesnovellierung gelungen ist.

Es entspricht nicht meinen Vorstellungen einer modernen, transparenten und gerechten Verwaltung, dass die festgelegten Einheitswerte als Basis der Steuererhebung aus den Jahren 1935 im Osten und 1964 in Westdeutschland stammen und somit in der Realität ziemlich willkürlich wirken. Damit wird letztlich der Grundsatz ausgehebelt, dass sozial stärkere Bürger mehr zum Aufkommen beitragen als Sozialschwächere. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar.

Deshalb hoffe ich, dass das Verfahren einen Impuls gibt, der zu einer Neuausrichtung des Systems dahingehend führt, dass die angesetzten Grundstückswerte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und somit auch Wertminderungen Berücksichtigung finden. Mir persönlich wären bei einer Novellierung drei Dinge wichtig.

Erstens.  Ganz zentral ist, dass es keine Regelungslücke gibt und damit verbundenen die Kommunen die Steuer zumindest temporär nicht mehr erheben können. Das würde vielerorts zur Handlungsunfähigkeit führen und wäre keinesfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Die Grundsteuer ist mit 13 Mrd. EUR neben der Gewerbesteuer Haupteinnahmequelle der Gemeinden.

Zweitens. Eine Neuregelung soll die Bürger nicht stärker belasten als heute. Eine Grundsteuererhöhung lehne ich ab. Deshalb hoffe ich, dass die Länder und Kommunen den laufenden Prozess nicht bloß als Gelegenheit sehen, um die eigenen Haushalte zu sanieren und den Menschen mehr Geld aus den Taschen zu ziehen. Es geht nicht um Mehreinnahmen für die Kommunen, sondern um mehr individuelle Gerechtigkeit.

Drittens wünsche ich mir, dass das Steuerrecht in diesem Bereich vereinfacht wird, aber zumindest nicht zu weiteren Verkomplizierungen  führt, so wie es der letzte Entwurf der Länder aus dem Jahr 2016 vorsah.