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Fördern und Fordern sind untrennbare Prinzipien unserer bewährten sozialen Marktwirtschaft. Hartz-IV-Sanktionen müssen bleiben.

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sanktionierungen im SGBII-System erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Das bestehende System aus Leistung, Gegenleistung und gestaffelt nach Verstößen immer stärker nach sich ziehender Sanktionen erachte ich als sachgerecht. Ich bin überzeugt, dass die Verfassungsrichter die Fragestellung mit Augenmaß auflösen werden.

Natürlich gibt es in unserer sozialen Marktwirtschaft eine besondere Verantwortung gegenüber den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Das ist politisch gewollt. Damit dieses System der Grundsicherung dauerhaft trägt und akzeptiert ist, braucht es aus meiner Sicht jedoch die Bewahrung des Grundsatzes, dass eine Leistung eine Gegenleistung erfordert.

Für betroffene Transferempfänger bedeutet dies, dass sie sich zumindest an die von Seiten des Gesetzgebers vorgegebenen Rahmenbedingungen halten müssen. Es ist nicht zu viel verlangt, sich regelmäßig mit dem Jobcenter zu beraten, sich immer wieder zu bewerben und weiterzubilden, um dauerhaft in einen Job zu kommen. Dabei gibt es aus meiner Sicht auch kaum eine Konstellation, dass bestimmte von der Bundesagentur für Arbeit angebotene Jobs unzumutbar sind, außer dass beispielsweise alleinerziehende Mütter durch Spät- und Nachtschichten die Kindesbetreuung nicht sicherstellen können.

Insbesondere für junge Menschen erachte ich die Sanktionsmöglichkeiten als notwendig, um sich frühzeitig im Berufs- und Gesellschaftsleben zurechtfinden zu können. Schließlich sind Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Basisprinzipien für das Funktionieren unserer Gesellschaft.

Ganz besonders hervorzuheben ist jedoch, dass in Zeiten des Fachkräftemangels jeder einzelne Mensch in Deutschland am Arbeitsmarkt gebraucht wird und – davon bin ich überzeugt - zukünftig auch eine Chance bekommen wird. Wir haben mit dem Chancenteilhabegesetz eine neue Initiative auf den Weg gebracht, um Langzeitarbeitslosen einen Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzuzeigen. Dafür stellen wir 4 Mrd. EUR zur Verfügung. Schließlich können wir es uns nicht leisten, dass seit 2005 mehr als 500.000 Bürger ununterbrochen von Hartz-IV leben.