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Beitragsbefreiung von Notärzten sichert medizinische Akutversorgung im ländlichen Raum

Zu den heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen zur Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Notärzten erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Wir haben heute dafür gesorgt, dass die Notfallversorgung flächendeckend gesichert bleibt und gerade auch die Menschen im ländlichen Raum unverändert auf schnelle medizinische Hilfe im Notfall vertrauen können. Künftig können die  Einnahmen von Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt – egal ob selbständig oder angestellt – von den Beiträgen zur Sozialversicherung ausgenommen werden.

Dieser Schritt ist notwendig geworden, da für einen Großteil der Ärzte der Rettungsdienst, den sie freiwillig neben der eigenen Praxis oder der Anstellung in einer Klinik bei einer der ehrenamtlichen Trägerorganisationen ausgeübt haben, aufgrund der fälligen Sozialversicherungsabgaben höchst unattraktiv war. Schließlich sind die Ärzte in aller Regel durch ihre Haupttätigkeit über die Versorgungswerke der Ärzte abgesichert. Die Zusatzansprüche für eine zum Teil nur wenige Stunden umfassende Teilzeitbeschäftigung über ein anderes Sicherungssystem hätten keinen Mehrwert. Die damit verbundenen Abzüge aber schmälern die Bereitschaft, solche Zusatzbelastungen überhaupt einzugehen.

Das engmaschige Netz des Rettungsdienstes drohte, sich zu einem Flickenteppich zu entwickeln. Diese Entwicklung war auch im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Oberen Kinzigtal in Teilen absehbar, was sich zum Beispiel in Gesprächen mit dem Deutschen Roten Kreuz als einer der großen Trägerorganisationen abzeichnete.

Ich bin froh, dass der sich abzeichnende Trend rechtzeitig aufgrund der Initiative von CDU und CSU abgewandt werden konnte.