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Befugnisse der Bundespolizei an technischen Fortschritt anpassen

Am morgigen Freitag berät der Bundestag in Erster Lesung die Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Modernisierung des zum größten Teil aus dem Jahr 1994 stammenden Bundespolizeigesetzes ist eines der wichtigsten sicherheitspolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode. Jeden Tag treten die über 40.000 Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei für unsere Sicherheit ein. Sie benötigen einen modernen rechtlichen Rahmen, der ihre Aufgaben und Befugnisse an die heutige Lebenswirklichkeit anpasst und klar regelt. Heute kommunizieren Kriminelle über Messenger-Dienste und planen dabei zum Beispiel die menschenunwürdige und gefährliche Schleusung nach Deutschland auf Ladeflächen von Lkw. In solchen Fällen muss die Bundespolizei die Chats der Kriminellen mitlesen und mithören dürfen, so wie sie schon bisher ihre Telefone abhören durfte. Außerdem soll die Bundespolizei künftig eine eigene Befugnis für die Strafverfolgung des ‚unerlaubten Aufenthalts‘ in Deutschland erhalten, um konsequent gegen aufenthaltsrechtliche Straftaten vorgehen zu können.“