01.

Aktivierung von Langzeitarbeitslosen bietet neue individuelle Perspektiven und Chancen für hiesige Unternehmen

Zum morgigen Beschluss des Bundestags für neue Fördermöglichkeiten von Langzeitarbeitslosen erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Die Bundesregierung gibt künftig 4 Milliarden EUR aus, um Langzeitarbeitslose an den ersten Arbeitsmarkt zu führen. Schließlich sind mehr als 800.000 Langzeitarbeitslose im Jahresmittel 2017 und etwa 500.000 seit Einführung von Hartz IV durchgängig Arbeitslose in Zeiten des Fachkräftemangels viel zu viel.

Ich bin der Überzeugung, dass auch diese Personengruppe von den Möglichkeiten der guten Konjunktur profitieren muss. Deshalb ist das von uns auf den Weg gebrachte Förderprogramm der richtige Weg, genau wie die Lockerung der Förderbedingungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen. Insbesondere die Entscheidung, solche Jobs in tarifgebundenen Bereichen nicht nur im Rahmen des Mindestlohns zu fördern, ist ein sinnvoller Versuch, um Langzeitarbeitslose zu aktivieren. Damit dürfte auch die Motivation deutlich steigen, schließlich soll sich Leistung mehr lohnen, als wenn man nur zuhause bleibt. Darüber hinaus bieten die neuen von uns geschaffen Möglichkeiten die Chance, in Zeiten eines generellen Arbeitskräftemangels weitere Arbeitskräfte für unsere Unternehmen in der Region zu generieren. Schließlich schlummert im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit ein riesiges Potenzial. Statt nur auf die Möglichkeiten der Migration zu schauen, ist es richtig, dass wir uns verstärkt um Langzeitarbeitslose kümmern-

Mit dem Teilhabechancengesetz schaffen wir Instrumente zur besseren Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt bzw. verbessern bestehende Möglichkeiten. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, werden neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse von Personen, die seit mindestens 6 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren, durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert. Förderdauer von 5 Jahren bleibt das mittel- und langfristige Ziel, die Arbeitnehmer durch umfangreiche Betreuung und zahlreiche Angebote zur Weiterbildung aus der geförderten in eine ungeförderte Beschäftigung zu überführen.