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Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahl würde gesellschaftliche Bedeutung des Wahlrechts entwerten

Zum aktuellen Vorschlag der SPD-Bundesjustizminsterin Katarina Barley, das Alter zur Teilnahme an Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken, erklärt der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:

Das Wahlrecht würde durch eine Absenkung des Wahlalters letztlich entwertet. Man kann kaum begründen, warum jemand über die Geschicke eines Landes und einer Gesellschaft mitentscheiden soll, den wir in allen anderen Bereichen nicht für reif genug erachten, seine Angelegenheiten ohne die Zustimmung seiner Eltern zu regeln. So etwa einen Mobilfunkvertrag abzuschließen oder einen Film im Kino anzuschauen, dem die FSK keine Jugendfreigabe erteilt hat.

Es gibt meines Erachtens einen breiten gesellschaftlichen Konsens dafür, dass ein junger Mensch mit Vollendung seines 18. Lebensjahres die Volljährigkeit erlangt. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt, ihm das Wahlrecht zu übertragen.

Es passt auch nicht zusammen, dass Justizministerin Barley einerseits den Schutz Heranwachsender vor Gericht weiter ausbauen will, weil sie sie nicht als reif genug erachtet, andererseits aber das Wahlalter auf 16 Jahre absenken möchte.