Zweite Gauchachtalbrücke ist notwendig für unsere Region!

CDU-Wahlkreisabgeordnete Thorsten Frei und Felix Schreiner sind zuversichtlich, dass Infrastrukturprojekt auch nach Gerichtsbeschluss des VGH Mannheim weiter gebaut werden kann. Abgeordnete streben Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages an.
„Der vorzeitige Stopp ändert nichts an der Tatsache, dass die zweite Gauchachtalbrücke für den vierstreifigen Ausbau enorme Vorteile für die Region hätte. Insofern ist die Weiterverfolgung des Projektes als Ganzes nicht vom Tisch“, kommentiert der CDU-Bundestagsabgeord-nete Thorsten Frei (Schwarzwald-Baar) die Entscheidung des Verwal-tungsgerichtshofes Mannheim, einem Eilantrag zum Baustopp der Brücke stattzugeben. „Der Bau der zweiten Brücke dient sowohl zur Behebung des Verkehrsengpasses auf der B31 bei Döggingen als auch zur verkehrlichen Weiterentwicklung der Bundesstraße insgesamt“, ergänzt Felix Schreiner (Waldshut/Hochschwarzwald).
Der Bau der Brücke sei ein Bestandteil einer gut ausgebauten B31 als wichtige Ost-West-Verbindung in Südbaden. „Seit 1974 wird geplant. Es wird Zeit, dass das zweite Teilbauwerk gebaut wird, sodass alle vier Spuren in den beiden Tunnelröhren nutzbar werden“, so Thors-ten Frei. Sowohl er als auch Felix Schreiner erinnern daran, dass ur-sprünglich der Bau von zwei Brücken vorgesehen war, aus Kosten-gründen aber nur eine verwirklicht wurde. Das Verkehrskonzept sei die Grundlage dafür, den Verkehr sicherer zu machen und die Men-schen in der Region von Lärm- und Umweltauswirkungen zu entlas-ten.
Die Entscheidung des VGH gelte es zu respektieren. „Dennoch ist der Beschluss unbefriedigend. Aufgrund eines eventuell formellen Feh-lers im Genehmigungsverfahrens werden unnötig Zeit und Ressour-cen verschwendet“, zeigt sich Thorsten Frei zusammen mit Felix Schreiner enttäuscht.
Die beiden Bundestagsabgeordneten kündigen an, dass sich der Deut-sche Bundestag mit dem Gerichtsbeschluss und seinen Konsequenzen auseinandersetzen wird: „Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bun-destages wird sich auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Sachverhalt befassen. Die Weiterentwicklung der B31 muss, auch unter den Aspekten der Verkehrssicherheit und der Entlastungen der Ortschaften, weiterhin Priorität in Bund und Land genießen. Deshalb muss das Bundesverkehrsministerium Auskunft geben, wie die nächs-ten Schritte aussehen werden und wie es den Gerichtsbeschluss ein-ordnet“, kündigt Felix Schreiner an.
Die Dauer der Planungs- und Durchführungsschritte von Verkehrsin-frastrukturvorhaben –von der Planungsentscheidung bis zum Ab-schluss des Planfeststellungsverfahrens und der baulichen Umset-zung –sei in Deutschland zu lange. „Wir brauchen eine Überprüfung des Verbandsklagerechtes. Es geht um die Frage, ob ein Verband, der nicht unmittelbar betroffen ist, gegen jedes Infrastrukturprojekt klagen und so die jeweiligen Verfahrensabschnitte bis zur Umsetzung des Projektes in die Länge ziehen kann“, sagt Thorsten Frei. Die Leidtra-genden seien die Bürgerinnen und Bürger, die teilweise Jahrzehnte lang auf verkehrliche Entlastungen in den Ortschaften warten müss-ten.
„Alle Prognosen sagen voraus, dass der Verkehr weiter zunehmen wird. Das betrifft vor allem auch den Güterverkehr. Deshalb müssen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch im ländlichen Raum Verkehrswege leistungsfähig ausgebaut werden. Das gilt im Üb-rigen für Straße und Schiene gleichermaßen: künftig mit klima- und umweltfreundlichen Fahrzeugen“, sagt Felix Schreiner.