Zuwanderung für Fachkräfte erleichtern – Abschiebungen beschleunigen

Nach langen Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern wird der Bundestag Ende der Woche ein Gesetzespaket zu Migration und Integration beschließen. Dabei geht es zum einen um die Zuwanderung von Fachkräften und zum anderen um eine klare Begrenzung der illegalen Migration. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sprach von einem „runden Paket“. Man werde sowohl den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht als auch den humanitären Verpflichtungen, sagte Fraktionsvize Hermann Gröhe.  „Wir arbeiten normal weiter“ Die Einigung auf das Migrationspaket mit seinen acht Gesetzen sei ein langer Prozess gewesen, der nicht immer einfach verlaufen sei, betonte Fraktionschef Ralph Brinkhaus. Frei und Gröhe verwiesen auf zahlreiche Nachschärfungen im Laufe der parlamentarischen Beratungen, die die Unionsfraktion der SPD abgerungen habe. Die Einigung war trotz der personalpolitischen Turbulenzen in der SPD am Montag zustandegekommen. Dies zeigt laut Brinkhaus: „Wir arbeiten normal weiter.“ Fachkräftemangel ist Wachstumsbremse Frei erklärte vor der Fraktionssitzung am Dienstag, man wolle die Voraussetzung schaffen, um die Migration aus Drittländern in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dies sei angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels erforderlich. Andererseits müsse wirksam durchgesetzt werden können, dass Ausländer ohne Bleiberecht das Land auch wieder verlassen. 
Gröhe sagte, der Fachkräftemangel wirke wie eine Wachstumsbremse. Um ihn zu beheben, sollen IT-Experten aus Nicht-EU-Staaten künftig auch ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland kommen können. Sie müssen dann aber eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. Erstmals wird auch – auf fünf Jahre befristet – die Möglichkeit geschaffen, zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland einzureisen. Allerdings dürfen die Bewerber noch keine 25 Jahre alt sein und müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.  Hürden für Abschiebegewahrsam senken Bei der Ausreisepflicht soll künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern. Im Rahmen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes werden die Hürden für die Verhängung des Ausreisegewahrsams gesenkt, damit mehr Ausreisepflichtige tatsächlich abgeschoben werden können. Die Regelung zur Duldung von Ausreisepflichtigen mit einer Beschäftigung wird auf Altfälle beschränkt, also auf Menschen, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind. Ende 2023 läuft die Beschäftigungsduldung komplett aus.