Zu erwartende Haushaltsspielräume in die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit investieren

SPD darf sich beim Wehretat nicht sperren, Koalitionsvertrag gilt
Trotz erster Signale für ein schlechteres konjunkturelles Umfeld und des zunehmend spürbaren Fachkräftemangels fällt die Frühjahrssteuerschätzung mit Mehreinnahmen von bis zu 60 Mrd. EUR bis zum Jahr 2021 erfreulich positiv aus.
Für mich ist klar, dass die zusätzlich entstehenden Haushaltsspielräume – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – prioritär dazu genutzt werden müssen, um  unseren Wehretat zu erhöhen und damit die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Dabei gilt als Maßstab eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben im Verhältnis zu den Mitteln für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie Entwicklungszusammenarbeit von eins zu eins. Auch dies ist mit der SPD verabredet.
Eine spürbare Erhöhung in diesen Bereichen dient vorrangig der Schließung von Fähigkeitslücken der Bundeswehr, der Stärkung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit und der Bündnisfähigkeit Deutschlands. Die Stärkung der ziviler Instrumente ergänzt unseren Ansatz einer umfassenden Friedens- und Sicherheitspolitik. Sie ist angesichts der enormen Migrationsherausforderungen vom afrikanischen Kontinent ebenso dringend erforderlich.
Heute, knapp dreißig Jahre nach Ende des Kalten Krieges, bedroht eine nie dagewesene Krisendichte an der Peripherie zu Europa den Frieden in Deutschland. Alle Friedensdividenden sind mittlerweile aufgebraucht. Deshalb sind jetzt und hier spürbare Investitionen in die Bundeswehr und den außenpolitischen Instrumentenkasten Deutschlands eine notwendig. Sie sind entscheidend für die Sicherheit und die Zukunft unseres Landes.
Neue Ausgabenwünsche an anderer Stelle hingegen sind fehl am Platze, da Schwarz auf Weiß festgeschrieben steht, was mit den zu erwartenden Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 25 – 28 Mrd. EUR in den kommenden vier Jahren geschehen soll. Deshalb darf sich die SPD nicht länger bei der Erhöhung der Verteidigungsausgaben sperren.

 +++ Wochenmärkte (je 90 Minuten): 1. Feb., 9 Uhr: Hausach/ 11 Uhr: Wolfach / Freitag, 7. Feb., 8.30 Uhr: Donaueschingen / 10.30 Uhr: Bad Dürrheim / Samstag, 8. Feb., 9 Uhr: St. Georgen (Edeka) / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt) / Freitag, 14. Feb., 8.30 Uhr: Donaueschingen / 10.30 Uhr: Bad Dürrheim / Samstag, 15. Feb.: 9 Uhr: Schwenningen / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt) / Freitag, 21. Feb., 8.30 Uhr:  Donaueschingen / 10.30: Bad Dürrheim / Samstag, 22. Feb., 9.30 Uhr: Schwenningen / 11 Uhr: Villingen (Innenstadt)