Justizministerium muss Reformarbeiten in Umsetzung des Koalitionsvertrages schnell zum Abschluss bringen!
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit Vorschläge zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Damit sollen Eigentümergemeinschaften unter anderem leichter Beschlüsse zur Barrierefreiheit, zur energetischen Sanierung, zur Förderung der Elektromobilität oder zum Einbruchsschutz fassen können. Der Arbeitsgruppenbericht wird zum Sommer erwartet. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei:
„Für uns als Unionsfraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass Eigentümergemeinschaften handlungsfähiger werden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag auch festgeschrieben, dass das Wohnungseigentumsrecht reformiert werden muss. In Zukunft sollen die Eigentümergemeinschaften auf diese Weise leichter Beschlüsse fassen können, etwa um Häuser einbruchssicher zu machen, um Energie zu sparen, um Barrieren für gehbehinderte Menschen zu beseitigen oder um den Bewohnern den Zugang zu Versorgungsstationen für Elektroautos zu erleichtern. Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesjustizministeriums und einiger Bundesländer Reformvorschläge. Wir erwarten, dass diese Vorschläge zügig zu einem Abschluss gebracht und echte Erleichterungen für die Wohnungseigentümer vorgelegt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz muss hier dringend vor der Sommerpause liefern.
Wir brauchen dringend eine umfassende Reform des hoffnungslos veralteten Wohnungseigentumsgesetzes, um die Eigentümergemeinschaften handlungsfähiger zu machen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass sich etwa jede fünfte Wohnung in Deutschland in einem Haus mit Eigentumswohnungen befindet. Dabei leisten gerade private Wohnungseigentümer einen wichtigen Beitrag bei der Bereitstellung von Wohnraum. Ein klares und eindeutiges WEG ist auch ein bedeutsamer Beitrag zum Verbraucherschutz. Wichtig ist uns auch eine Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht. Wir erwarten, dass uns die hoffentlich bald vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe eine gute Arbeitsgrundlage bieten werden.“