Zu der am Donnerstag im Bundestag stattfindenden abschließenden Beratung eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
Mit dem Forschungszulagengesetz steigern wir die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschlands durch die Einführung einer steuerfreien Forschungszulage noch einmal enorm. Zukünftig können die Unternehmen eine steuerfreie Forschungszulage zusätzlich zur bewährten Projektförderung erhalten. Damit setzen wir den Grundstein, damit Deutschland das avisierte 3,5%-Forschungsziel erreicht, wonach mindestens 3,5% des Bruttoinlandsprodukts für die Entwicklung von Wissensvorsprüngen, Know-How und Innovationen ausgegeben werden sollen.
Die Union hat lange darauf hingearbeitet, dass es am Ende eine Lösung gibt, bei der nicht nur große Unternehmen mit eigner Forschungs- und Entwicklungsabteilung in den Genuss dieser Mittel kommen. Im Gegensatz zur bisher geplanten Lösung, dass bei externen Forschungsaufträgen nur der Auftragnehmer in den Kreis der Begünstigten aufgenommen wird, können dies nach hartem Ringen künftig auch kleinere und mittlere Unternehmen als Auftraggeber. Davon wird unsere besonders stark mittelstandsgeprägte Region unmittelbar profitieren, weshalb ich mich über das Ergebnis persönlich sehr freue.
Künftig können für Auftragsforschungen bis zu 60% des Entgelts geltend gemacht werden, solange der Auftragnehmer seinen Sitz in der EU hat. Wer selbst Forschung und Entwicklung betreibt, kann ein Viertel der Personalkosten in diesem Bereich geltend machen. Diese werden jedoch bei 2 Mio. EUR pro Unternehmen gedeckelt, so dass maximal 500.000 EUR förderfähig sind.