Zur heutigen ersten Beratung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei: Wir betrachten Migration in seiner Gesamtheit und gehen aktuell notwendige Veränderungen mit einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen an. Dazu zählt neben dem heute behandelten Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor allem auch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das in der nächste Woche beraten werden soll. Für uns sind das zwei Seiten einer Medaille. Nur so schaffen wir eine gesellschaftlich akzeptierte, in sich konsistente Einwanderungspolitik. Die wirtschaftliche Prosperität einerseits und der demografische Wandel unserer Gesellschaft andererseits zwingen uns zum Handeln. Darauf geben wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz heute die richtige Antwort. In Zukunft können mehr Menschen legal zur Arbeit zu uns kommen. Ganz zentral ist, dass Arbeitsmigranten einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei ihrer Einreise vorweisen können. Nur in Ausnahmefällen können Sie in engen Grenzen auch zur Suche zu uns kommen. Wir wollen keine Migration ins Arbeitsamt! Wir wollen eine Migration in den konkreten Arbeitsplatz. Das ist der entscheidende Punkt. Zwar haben wir schon heute einen wirklich offenen Rechtsrahmen für die Arbeitsmigration von akademischen Fachkräften. Es ist aber notwendig, dass wir diesen Rechtsrahmen jetzt auch für diejenigen öffnen, die mit einer qualifizierten Berufsausbildung zu uns kommen. Dafür entfällt beispielsweise die Begrenzung auf die Engpassberufe. Außerdem stoßen wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz raschere Verfahren für Berufsanerkennungen erreichen.