Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, zwei Verfahren zur deutschen Vorratsdatenspeicherung auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei MdB:
„Ich hoffe, dass der Europäische Gerichtshof nunmehr schnellstmöglich den Weg frei macht, damit in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung wieder zur Anwendung kommen kann. Derzeit können wir im Bereich der Kinderpornographie tausende von Fällen nicht aufklären, weil die Speicherpflicht für private Unternehmen ausgesetzt ist. Im Jahr 2017 konnten rund 8.400 Hinweise aus dem Ausland auf Kinderpornographie deshalb nicht weiterverfolgt werden. Eine Gesellschaft, die erklärt, dass sie zur Verteidigung ihrer Werte, die Vorratsdatenspeicherung nicht zulassen kann und damit den tausendfachen sexuellen Missbrauch von Kindern hinnehmen muss, muss sich fragen lassen, ob sie den richtigen Werten folgt.
Wichtig ist: Die Vorratsdatenspeicherung dient allein der Bekämpfung der schwersten Kriminalität. Deutschland hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 sehr klare und präzise Regeln aufgestellt, in denen angegeben ist, unter welchen Voraussetzungen private Unternehmen Daten zu speichern und unseren Sicherheitsbehörden im Einzelfall Zugang zu gewähren haben. Diese Speicherfrist ist auf ein Minimum beschränkt. Sie beträgt zwischen 4 und 10 Wochen. Es werden keine Inhalte, nur Verbindungsdaten gespeichert. Emails sind nicht erfasst, und vor allem dürfen die Daten nur auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Weniger geht kaum, wenn die Daten noch eine Strafverfolgung erlauben sollen.“