Schutzkonzept der Beratung darf nicht geschwächt werden
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat seinen Referentenentwurf zum Werbeverbot für Abtreibungen vorgestellt. Dazu erklärt erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:
„Der Vorschlag der Regierung ist ein schwieriger Kompromiss. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen wir positiv, dass § 219a StGB und damit das Werbeverbot im Grundsatz erhalten bleiben. Klar ist: Auch unter der neuen Regelung muss weiterhin als Werbung unter Strafe stehen, wenn dem Angebot der Durchführung weitergehende Informationen zum Abbruch hinzugefügt werden.
Um mehr Rechtssicherheit für die Ärzte zu erreichen, wäre es hilfreich, wenn im Gesetzestext ein konkreter Satz aufgenommen werden könnte, den die Ärzte auf ihre Homepage setzen können. Mit dieser Mitteilung, dass in der Praxis, nach vorheriger Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle, Abtreibungen vorgenommen werden, sollte gleichzeitig auch auf eine Liste aller Beratungsstellen hingewiesen werden.
Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass mit der Änderung die Bedeutung und Wirksamkeit der Konfliktberatung in den anerkannten Beratungsstellen nicht gemindert werden darf. Dort wird das Lebensrecht des Kindes angesprochen und dort findet die weitaus umfangreichere Beratung der Frauen statt – nicht nur zu medizinischen Fragen, sondern auch zu allen finanziellen, rechtlichen oder organisatorischen Hilfen, die ein Leben mit dem Kind ermöglichen würden. Wenn diese Beratung entwertet würde, wäre nicht ein Mehr an Informationen, sondern ein Verlust an Informationen und ein geringerer Schutz des Ungeborenen das Ergebnis der Gesetzesänderung.“