Werbeverbot bei Schwangerschaftsabbrüchen muss erhalten bleiben

Erweitertes Informationsangebot verbessert die Situation von schwangeren Frauen in schwieriger persönlicher Situation
Zu dem sich abzeichnenden Kompromiss um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:
Für mich gilt unverändert, dass der seit Jahrzehnten geltende Kompromiss zur Strafbarkeit bei Schwangerschaftsabbrüchen ausgewogen ist. Das Recht der betroffenen Frauen auf Selbstbestimmung und der Schutz des ungeborenen Lebens werden mit dem heutigen Status quo in einen angemessenen Ausgleich gebracht.
Dieser Ausgleich wird vor allem durch die in § 219 StGB normierte Beratungspflicht normiert. Eine Ausweitung der Werbemöglichkeiten durch Abschaffung des § 219a StGB würde die Situation der betroffenen Frauen in keiner Weise verbessern. Deshalb kommt dieser Schritt für mich nicht in Frage.
Der Vorschlag, dass Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen gesetzlichen Auftrag erhalten, um Schwangeren in schwieriger persönlicher Situation Kontaktinformationen, neutrale medizinische und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen zur Verfügung zu stellen, geht in die richtige Richtung. Damit wird die Beratung gestärkt, ohne Tür und Tor für eine neue Abtreibungsindustrie zu öffnen.