Rede im Bundestag: „Die Diskussion über Kinderrechte im Grundgesetz ist nichts Neues“, betonte Thorsten Frei heute im Deutschen Bundestag. Vielmehr haben sich bereits die Verfassungsväter und -mütter in den Jahren 1948 und 1949 mit der Frage beschäftigt, wie man die Rechte von Kindern am besten verankern und ermöglichen kann. „Kinderrechte sind schon immer durch unser Grundgesetz gewahrt und geschützt; denn alle Grundrechte in diesem Grundgesetz gelten für alle Menschen in unserem Land, unabhängig von der Frage, ob sie alt oder jung, arm oder reich, krank oder gesund sind“, so Frei. „Insofern müssen wir genau überlegen, wie man dieses oberste Ziel, nämlich Kinder in unserer Verfassung zu schützen, so formuliert, dass man das austarierte Verhältnis von Staat, von Familie, von Eltern und Kindern nicht durcheinanderbringt, sondern gewährleistet, dass auch die kluge und besonnene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das in den letzten 70 Jahren ausbuchstabiert wurde, entsprechend berücksichtigt wird.“ Thorsten Frei betonte in diesem Zusammenhang: Wir haben ein austariertes Verhältnis von Staat, Eltern und Kindern. Dieses Verhältnis darf durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden. Das ist ein ganz entscheidendes Anliegen für uns, und dafür werden wir uns auch einsetzen. Kinder dürfen nicht von ihrer Familie und den Eltern gelöst werden bzw. losgelöst betrachtet werden. Wer in unserem Land etwas für Kinder und Kinderrechte tun will, muss Familien stärken und unterstützen, weil das den Rahmen bildet, in dem Kinderrechte dann tatsächlich abgebildet werden können.“ Das bedeutet für den direkt gewählten Abgeordneten auch, dass es dem Wohl der Kinder entspricht, dass es zuallererst Recht und Aufgabe der Eltern ist, für das Wohl der Kinder zu sorgen und zu entscheiden. „Der Staat, so steht es in Artikel 6, hat eine Wächterfunktion, um zu gewährleisten, dass die Eltern diesen Rechten und Pflichten auch tatsächlich verfassungsgemäß nachkommen. An dieser Grundausrichtung wollen und werden wir nichts verändern.“ Abschließend wies Thorsten Frei auf einen Punkt abseits einer symbolischen Grundgesetzänderung die Rechte und das Wohl vieler Kinder in der Praxis stärken würde. „Allein im Jahr 2017 gab es 8.400 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland, denen nicht nachgegangen werden konnte, weil Daten gelöscht werden mussten und nicht zur Aufdeckung von Verbrechen zur Verfügung standen. Ich will das deshalb erwähnen, weil es ein ganz praktisches Beispiel dafür ist, dass wir etwas wirklich Wichtiges tun müssen, um Kinder zu schützen, damit sie in unserem Land frei und unbeschadet von solchen Beeinträchtigungen aufwachsen können. Dafür müssen wir uns einsetzen. Daran wird sich entscheiden, ob wir kinderfreundlich sind.