Vorratsdatenspeicherung gegen Kinderpornografie

Nachfolgender Namensartikel von Thorsten Frei ist am 13. August 2019 im Tagesspiegel Background erschienen:
Um Kinder im Netz zu schützen, müssen Ermittler mehr Möglichkeiten bekommen, fordert Thorsten Frei (CDU). So soll Cybergrooming von Lockvögeln polizeilich geahndet und Beweise länger als bisher genutzt werden.
Smartphone, Tablet und Computer bestimmen mit jedem Jahr stärker unseren Alltag – und schaffen gerade über die Anonymität des Netzes auch vielfältige Gelegenheiten für Kriminelle. Gerade auch Kinder werden immer wieder Opfer solcher Straftaten. Der Bericht des Bundeskriminalamts für das Jahr 2018 führt allein 7.750 aufgeklärte Fälle von Kinderpornografie auf – wobei sich die Experten einig sind, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Daher steht für mich fest: Es ist zwingender Auftrag an die Politik, dafür zu sorgen, dass die Wehrlosesten unserer Gesellschaft, die Kinder, vor der Gefahr sexuellen Missbrauchs generell sowie ganz besonders im Netz wirksam geschützt werden.
Ansatzpunkt muss dabei sein, Taten möglichst schon im Vorfeld zu verhindern, dort, wo sie gleichwohl geschehen, die Täter bestmöglich im Netz aufzuspüren und sie dann zügig einer angemessenen Strafe zuzuführen. Aus der Vielzahl der Maßnahmen, die aus meiner Sicht erforderlich sind, um Kinder gegen sexuellen Missbrauch wirksam zu schützen, sollen drei im Folgenden besonders hervorgehoben werden:
Versuchsstrafbarkeit Cybergrooming
Ein in Kürze anstehendes Mittel, um Sexualstraftaten gegen Kinder schon im Vorfeld zu verhindern, wird die Verbesserung des Straftatbestands gegen das sogenannte Cybergrooming sein, also der Situation, in der ein Erwachsener versucht, online mit einem Kind zu sexuellen Zwecken Kontakt aufzunehmen. Das Cybergrooming selbst ist zwar bereits jetzt strafbar. Allerdings besteht nach wie vor eine Strafbarkeitslücke, wenn Ermittler sich als Lockvögel in Chaträumen als Minderjährige ausgeben – denn nur das Cybergrooming bei einem realen Kind ist strafbar. Künftig soll Cybergrooming auch  dann geahndet werden, das Opfer in Wahrheit nur ein Lockvogel ist. 
Bei dieser Neuregelung geht es nicht darum, wie manche Kritiker befürchten, lediglich anderweitigen Ermittlungen die Tür zu öffnen. Es geht darum, der Praxis zu helfen, die etwa aus Hessen von folgenden erschreckenden Ergebnissen berichtet: Dort gaben sich in einer großen Ermittlung im Herbst 2013 zwei Beamtinnen über zehn Tage hinweg im Netz als zwölfjährige Mädchen aus. Insgesamt nahmen 395 Männer mit ihnen Kontakt auf, die sehr schnell eindeutig zudringlich wurden – und zum Teil etwa drohten, die Rechner der vermeintlichen Kinder zu zerstören, wenn sie die Webcam nicht einschalten würden oder versuchten, sie zu Fehlverhalten zu bringen, mit dem sie sie dann unter Druck setzen konnten. So wurde oftmals binnen weniger Chatnachrichten eine Situation geschaffen, der sich gerade ängstlichere Kinder in der Realität nur sehr schwer hätten entziehen können. Es ist daher wichtig, dass das Justizministerium diesen Gesetzesentwurf auf Drängen der Unionsfraktion vorgelegt hat; dieser muss nun so zügig wie möglich das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Denn mit jedem Tag, an dem dieses Instrument noch nicht einsatzfähig ist, können Ermittler wie in dem geschilderten Fall nur dann tätig werden, wenn sie die Pädokriminellen anderer Straftaten überführen können – und im damaligen hessischen Fall gelang dies gerade einmal bei jedem zehnten Fall. 
Zutritt zu Internetforen
Darüber hinaus müssen wir dafür sorgen, dass Ermittler sich künftig straflos Zutritt zu geschlossenen Kinderpornografieforen im Darknet verschaffen können, um dort pädokriminelle Täter aufzuspüren. Diese Foren sind vielfach über zynisch so genannte „Keuschheitsproben“ gesichert: Wer Zutritt erbittet, muss selbst kinderpornografische Bilder einstellen, damit auch er sich strafbar macht. Computergenerierte Bilder weisen mittlerweile eine so hohe Qualität auf, dass die Ermittler auch hiermit den Zutritt erhalten könnten – allerdings muss sichergestellt werden, dass diese sich hiermit nicht ihrerseits strafbar machen. In gleicher Weise muss es möglich sein, dass Ermittler den Account eines geständigen Pädokriminellen übernehmen und weiterführen dürfen, um weiterhin Zutritt zu den entsprechenden Foren zu erhalten.
Sichtung von Datenmengen
Schließlich müssen wir die Voraussetzungen schaffen, um in den unvorstellbaren Datenmengen des Internets Missbrauchsbilder zuverlässig aufzuspüren, kenntlich zu machen und zu entfernen. Ein Modell, wie dies gelingen könnte, ist das kanadische Suchprogramm „Arachnid“. Dieser Web-Crawler durchforstet das Netz nach neuerlichen Wiedergaben von Missbrauchsbildern, wobei auch Verfremdungen der Bilder die Entdeckung nicht hindern. Hier gilt es zu prüfen, wie solche Programme auch in Deutschland eingesetzt gemacht werden können. Vielversprechend erscheint auch der Anfang August vorgestellte Ansatz aus Nordrhein-Westfalen, bei dem Künstliche Intelligenz so programmiert werden konnte, dass Kinderpornografie aus der Bilderflut im Netz herausgefiltert wird, Gesichter von Tätern und Opfern erkannt und bekannte von unbekannten Akteuren getrennt werden können.
Hilfsmittel wie diese sind unerlässlich, da ein Mensch in einer Stunde etwa 500 Bilder anschauen kann, es aber allein derzeit bezogen auf Nordrhein-Westfalen der Sichtung einer Datenmenge von drei Petabyte – also drei Millionen Gigabyte – bedarf. In diesem Zusammenhang ist nochmals zu betonen, wie zwingend wichtig es für die Ermittler in Fällen von Kinderpornografie ist, auch das Instrument der Vorratsdatenspeicherung künftig wieder nutzen zu können. Dieses ist nach einer Gerichtsentscheidung derzeit ausgesetzt, mit der Folge, dass Einschätzungen aus dem Bundesinnenministerium zufolge im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Hinweise auf Kinderpornografie, die vor allem aus den USA gegeben werden, nicht weiterverfolgt werden können, weil die Verbindungsdaten gelöscht worden sind. Das ist inakzeptabel.
Auch wenn Ermittlung und Auswertung solcher Daten hohe Anforderungen an die Ermittler stellen, muss es unser Ziel sein, jeden einzelnen dieser pädokriminellen Täter dingfest zu machen. Denn hinter jeder einzelnen Abbildung, hinter jedem einzelnen schrecklichen Film steht ein furchtbares Kinderschicksal. Es ist Aufgabe einer zivilisierten Gesellschaft, ihre Kinder so gut wie irgend möglich zu schützen.
Thorsten Frei ist seit Dezember 2018 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten.
Den Artikel finden Sie beim Tagesspiegel unter: https://background.tagesspiegel.de/vorratsdatenspeicherung-gegen-kinderpornografie.