Vor Kostensteigerungen braucht es bei den Öffentlich-Rechtlichen vor allem Qualitätssteigerungen

Aktuell hat sich die Rundfunkkommission der Länder dafür ausgesprochen, dass der Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2023 mittels eines Index angepasst werden soll. Dazu erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:
„Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte nicht an die Entwicklung der allgemeinen Preisentwicklung gekoppelt werden, um sich unbequeme öffentliche Diskussionen zu ersparen. Vielmehr sollten die Länder gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Rundfunkanstalten daran arbeiten, die Qualität der Produkte im Rahmen der verfügbaren Gelder zu steigern. Dazu gehört auch, die Reichweite bestimmter Angebote kritisch zu hinterfragen und stärker in Kosten-Nutzen-Relationen wie die privaten Wettbewerber zu denken. Ins Zentrum aller Betrachtung muss der öffentliche Informationsauftrag gestellt werden, der aus meiner Sicht heute von den Programmverantwortlichen viel zu weit ausgelegt wird, um eigene Politik im Sinne der Sender, aber auch eigener Weltanschauungen zu machen. Das aber gerade ist nicht der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen. Solange sich daran nichts ändert, sollten die Bürger des Landes nicht auch noch pauschal mit automatisch steigenden Gebühren belegt werden.“