Verbrennen von Flaggen konsequent bestrafen

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Strafgesetzbuches zum strafrechtlichem Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole beschlossen. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Wir alle kennen die Bilder von Demonstrationen, auf denen hasserfüllt die Flaggen bestimmter Staaten verbrannt werden. Ein solches Verhalten, mit dem ein anderer Staat böswillig verächtlich gemacht wird, können wir in Deutschland auf keinen Fall dulden. Das Ansehen Deutschlands in der Welt darf durch solch ein Verhalten keinen Schaden nehmen. Deshalb wird künftig derjenige, der die Flagge der Europäischen Union verbrennt und verunglimpft, dafür konsequent strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Bestraft wird zukünftig auch jeder, der eine ausländische Flagge zum Beispiel bei einer Demonstration öffentlich zerstört und dadurch verunglimpft. Das gilt auch für Flaggen, die den Originalen täuschend ähnlich sehen.“