Die Bundesregierung will den Fachkräftemangel durch eine geregelte Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern angehen. Dazu hatte sie noch vor Weihnachten beschlossen, die Hürden für die Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern zu senken. Gleichzeitig sollen neue Perspektiven für gut integrierte Ausländer mit Job geschaffen werden. Strittig ist weiterhin, wie man arbeitende, aber abgelehnte Asylbewerber in die Arbeitsmarktzuwanderung bekommt, ohne neue Begehrlichkeiten im Ausland zu wecken.
Die Beschäftigungsduldung im angestrebten Fachkräftezuwanderungsgesetz wird im noch diesen Monat anstehenden parlamentarische Verfahren angepasst. Für eine asylbewerberfreundliche Regelung setzt sich unter anderem eine Unternehmerinitiative aus inzwischen 150 Unternehmen und Handwerksbetrieben und vier Verbänden Baden-Württembergs mit insgesamt über 550 000 Mitarbeitern ein. Über deren Interessen unterhielt sich Thorsten Frei am Donnerstag in Donaueschingen mit den Geschäftsführern Thomas Oßwald (Mercedes-Autohaus Oßwald GmbH in Bad Saulgau) und Markus Winter (IDS Holding, Unteressendorf, 900 Mitarbeiter).
Viele Unternehmen im Land hätten, so die Geschäftsführer, in den vergangenen vier Jahren eine herausragende Integrationsleistung vollbracht, durch Anstellung von Flüchtlingen den Staat finanziell entlastet und unter anderem auch viel Geld in Ausbildung oder Sprachkurse investiert. Nun wünsche man sich von der Bundesregierung über das neue Gesetz ein Entgegenkommen: Jene Asylbewerber, die jetzt schon hier sind, einen festen Arbeitsplatz haben und großen Integrationswillen zeigen, sollen eine Chance auf einen Verbleib in Deutschland bekommen. Und bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollte die Abschiebung von inzwischen wertvoll gewordenen Mitarbeitern unbedingt ausgesetzt werden.
Thorsten Frei kann die Argumente der Unternehmer in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation gut verstehen, zumal gerade in Oberschwaben der Arbeitsmarkt seit langem leer gefegt ist. Er gab aber auch zu bedenken, dass es in anderen Regionen des Landes noch nicht ganz so gut aussehe und die Konjunktur nicht ewig so gut laufen werde. „Bei Entlassungen haben wir den Transfer in die Sozialsysteme, den wir unbedingt verhindern wollen“, betonte Frei. Für diesen Fall schlagen die Unternehmer vor, dass ein Geflüchteter, der innerhalb seiner ersten beiden Jahre im Land seinen Arbeitsplatz verlieren sollte, nach Ablauf des Arbeitslosengeld-1-Bezugs auch seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlieren sollte.