Unternehmenspleiten verhindern – das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem erhalten

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen wirtschaftlich schwer getroffen. Um ihnen Luft zum Atmen zur verschaffen, haben wir im Frühjahr die Insolvenzantragspflicht pragmatisch für einige Monate ausgesetzt. Damit konnten wir viele Unternehmenspleiten verhindern. Jetzt wollen wir aber stufenweise zur Normalität und damit zur Insolvenzantragspflicht zurückkehren. Denn die Stärke unseres Wirtschaftssystems können wir nur dauerhaft erhalten, wenn Unternehmen ohne wirtschaftliche Perspektive aus dem Markt ausscheiden. Wir differenzieren und verlängern mit diesem Gesetz die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur für solche Unternehmen, die zwar überschuldet, aber nicht zahlungsfähig sind. Damit erhalten diese Unternehmen drei weitere Monate Zeit, um sich wirtschaftlich zu erholen. Außerdem gilt diese Verlängerung nur befristet bis zum Jahresende. Mit diesem Gesetz schaffen wir einen guten Kompromiss: Wir verhindern Pleiten gesunder Unternehmen in der Pandemie und erhalten gleichzeitig das Vertrauen in unser Wirtschaftssystems und dessen Selbstreinigungskräfte.“