Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Armin Laschet hat gefordert, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete im parlamentarischen Verfahren länger als bisher von der Bundesregierung geplant ausgesetzt werden soll. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Die Unionsfraktion unterstützt den Vorstoß von Armin Laschet, für die vom Juli-Hochwasser geschädigten Unternehmer die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 auszusetzen. Der Beschluss des Bundeskabinetts sieht dies derzeit bis Ende Oktober 2021 vor. Angesichts der verheerenden Zerstörungen vor allem im Westen Deutschlands brauchen die Unternehmen aber mehr Zeit, um sich zunächst den dringlichsten anstehenden Arbeiten widmen zu können. Sie sollen Luft haben, um etwa Anträge auf Hilfsgelder zu stellen oder ihre zum Teil von der Flut schwerstgeschädigten Betriebe überhaupt erst einmal wieder in einen arbeitsfähigen Zustand bringen zu können. Zuvor gesunde Unternehmen sollen nicht durch die Hochwasserkatastrophe in den Ruin getrieben werden. Die gesetzliche Regelung soll am 25. August 2021 in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages beraten werden. Wir als Unionsfraktion erwarten, dass sich auch der Koalitionspartner SPD unserem Wunsch nach Verlängerung der Frist auf Ende Januar 2022 anschließt.“