Zehntausende Kinder und Jugendliche erleiden jedes Jahr sexuelle Gewalt in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist allein für 2017 mehr als 13.500 angezeigte Fälle aus. Das sind mehr als 250 Kinder pro Woche. Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Statistisch ist jedes siebte bis achte Kind betroffen – Mädchen doppelt so häufig wie Jungen. Immer wieder werden Missbrauchsfälle im familiären Kontext, aber auch in Institutionen bzw. Organisationen öffentlich – wie im Missbrauchsfall von Staufen Viele Betroffene bleiben ihr Leben lang durch die Missbrauchserfahrungen geprägt. In groß angelegten Studien konnten Zusammenhänge zwischen den belastenden Erlebnissen und einer Vielzahl psychischer und körperlicher Auffälligkeiten nachgewiesen werden: Gefühle der Wertlosigkeit, Scham, Schuld, Wut, emotionaler Rückzug und soziale Isolation, Depression, Angstzustände, Schlaf- und Essstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch. Schon in der letzten Legislaturperiode wurden auf Initiative von CDU und CSU wichtige Verbesserungen im Kinderschutz – insbesondere durch Verschärfungen im Sexualstrafrecht – erreicht. Im Koalitionsvertrag wurden auf Druck der Union wir weitere Maßnahmen beschlossen. Umgesetzt wurde bereits die Verstetigung der Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die des Betroffenenbeirats sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission. Aber auch darüberhinausgehende Schritte sind erforderlich, um den Schutz gerade gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern zu verbessern. Deshalb sollen die Hilfesysteme für die Betroffenen weiter gestärkt und ausgebaut werden, die Ermittlungsmöglichkeiten verbessert werden, um Taten künftig zu verhindern, konsequentere Strafverfolgung zuermöglichen sowie Präventionsangebote zu stärken und auszubauen. Deshalb haben CDU und CSU heute in der Fraktionssitzung ein neues Positionspapier “ sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ beschlossen. Für Thorsten Frei gilt in diesem Zusammenhang auch, mehr Abschreckung im Strafrecht zu erreichen. Es ist für ihn unerklärbar, dass ein einfacher Ladendiebstahl mit einer schärferen Strafandrohung belegt ist als der Besitz von Kinderpornographie. Diese bestehenden Wertungsdifferenzen müssen aus Sicht von Frei alsbald ausgeräumt und beseitigt werden. Das Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion können Sie hier als PDF herunterladen.