THW seit 70 Jahren ein zuverlässiger Partner der Bevölkerung im Katastrophenfall

Einzigartige Expertise im In- und Ausland gefragt
Am Samstag jährt sich die Gründung des Technischen Hilfswerks (THW) zum 70. Mal. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Herzlichen Glückwunsch zum 70-jährigen Bestehen an das Technische Hilfswerk und damit verbunden einen ganz herzlichen Dank an die etwa 80.000 ehrenamtlich organisierten Helferinnen und Helfer in den knapp 700 bundesweit verteilten Ortsvereinen.
Mit ihrem unermüdlichen und uneigennützigen Engagement neben Familie und Beruf ist auf unsere ‚THWler‘ seit sieben Jahrzehnten als unverzichtbarer Partner im Bevölkerungsschutz Verlass. Das THW ist binnen Stunden vor Ort, wenn es darum geht, verschüttete Menschen zu finden, Erdraum zu bewegen, bei der Brandbekämpfung zu helfen, Schutt-, Schnee- oder Wassermassen zu beseitigen, Trinkwasser aufzubereiten oder eine Stromversorgung zu organisieren.
Sei es nach Unglücksfällen oder Naturkatastrophen, sei es im Inland oder im Ausland, das THW verfügt über eine einzigartige Expertise, die weltweit gefragt ist. Das unterstreichen nicht zuletzt die Einsätze der Organisation in mehr als 130 Ländern seit der Gründung. Zuletzt waren 42 Angehörige des THW zur Unterstützung bei der verheerenden Explosion in Beirut, um Überlebende ausfindig zu machen.
Ganz Deutschland kann stolz auf das THW und das Engagement seiner Mitglieder sein. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir uneingeschränkt an der Seite des THW. Wir setzen uns unentwegt dafür ein, notwendige Investitionen bei der Technik sowie den Liegenschaften des THW zu stemmen und die zu 99% ehrenamtlich getragenen Strukturen mit guten politischen Rahmenbedingungen zu flankieren.
Ganz wichtig war in diesem Zusammenhang das bereits im Frühjahr von uns beschlossene zweite THW-Änderungsgesetz. Mit dieser Novelle haben wir die Kommunen finanziell entlastet und gleichzeitig die Freistellung der ehrenamtlichen Helfer erleichtert.
Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung haben wir sichergestellt, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen wird und dadurch seine hervorragenden Fähigkeiten z.B. bei Waldbränden oder Schneekatastrophen einsetzen kann. Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Wir nehmen den Kommunen nun diese Sorge, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
Zudem wird die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise gewährt. Arbeitgeber müssen ihre im THW engagierten Mitarbeiter auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet.“