Thorsten Frei eröffnet den Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie

Unter der Überschrift  „Deutschland und die Welt 2026: Lagebild der nationalen Sicherheit“ eröffnete Thorsten Frei heute den 8. Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie (BKWD), der zweitägig im Berliner Hotel de Rome stattfindet. Der Kongress versammelt seit 2018 einmal jährlich Vertreter aus Politik, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr, Zivilgesellschaft, Verwaltung, Justiz, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft und bietet eine überparteiliche Plattform für den Austausch zu den Themen rund um Innere Sicherheit und Sicherheitsbehörden, Verteidigungsfähigkeit und Bundeswehr sowie Resilienz und gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Nach der Begrüßung durch Konferenzpräsident Wolfgang Bosbach betonte Frei die Bedeutung der Wehrhaftigkeit einer demokratisch verfassten Gesellschaft, die jederzeit durch Feinde von innen und außen herausgefordert wird. In diesem Zusammenhang skizzierte Frei die großen Anstrengungen der Bundesregierung neben der Ertüchtigung der Bundeswehr, um Deutschland in herausfordernden Zeiten und angesichts einer neuen hybriden Bedrohung in Form von Spionage, von Sabotage – auch gegen Kritische Infrastruktur – mit Drohnenüberflügen, Cyberangriffen und mit Desinformation noch wehrhafter aufzustellen.

Beispielsweise hat das Bundeskabinett jüngst ein Gesetzespaket zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Terrorismusabwehr beschlossen, der Polizeiarbeit und der Strafverfolgung, das unter anderem Befugnisse des Bundeskriminalamts zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten beinhaltet.

Ebenso beschlossen wurde kürzlich ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit, der unter anderem spezifische Cyberabwehrbefugnisse für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vorsieht, wird zukünftig mehr Gefahrenabwehr im Cyberraum möglich sein.

Und schließlich arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes. Mit dieser Novelle sollen insbesondere die Befugnisse der Dienste gestärkt werden, um deren Fähigkeiten an die europäischer Partner anzugleichen. Dazu gehört auch die Schaffung von verfassungskonformen Rechtsgrundlagen für die Durchführung von aktiven Maßnahmen, um unter spezifischen Voraussetzungen Gefahren für besonders gewichtige Rechtsgüter abwenden zu können. Diese Novellierung ist kein kosmetischer Nachtrag, sondern eine sicherheitspolitische Modernisierungsentscheidung.

Mit solchen Gesetzen bekommen die Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand, um die vorhandenen technischen Fähigkeiten im Wettrennen mit Saboteuren, Cyberkriminellen oder auch Terroristen auf Augenhöhe zu nutzen. 

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