Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei war beim Podcast-Format der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „FAZ Einspruch“ zu Gast. Nach dem islamistischen Attentat auf einen Polizisten in Mannheim, kam erneut das Thema: Abschiebung von schwerstkriminellen Straftätern nach Afghanistan und Syrien, zur Sprache.
Thorsten Frei erklärt, dass es entscheidend sei, wie mit Straftätern umgegangen werde, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würden und somit ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt hätten. Er spricht sich für eine Einzelfallprüfung aus. Dahingehend sei die Schutzquote von 74% mitentscheidend, wonach jeder Vierte keinen Schutz in Deutschland genießen dürfte.
Frei spricht sich für eine konsequente Abschiebung von Straftätern aus. Wenn die Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan organisiert funktioniert, dann muss das auch in die entgegengesetzte Richtung funktionieren. Ansonsten wäre es nicht möglich gewesen, seit der Machtübernahme der Taliban 400 Millionen Euro Entwicklungshilfe zu leisten.
Schlussendlich muss klar sein: Das Asylrecht, das wir kennen gewährleistet Schutz. Es gewährleistet aber nicht sich das Land aussuchen zu können.