Die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Versuch der AfD-Fraktion zurückzuweisen, einen Posten im Bundestagspräsidium einzuklagen, hat Thorsten Frei in seiner Funktion als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagfraktion ausdrücklich begrüßt. „Einmal mehr wurde der Opfermythos der AfD in Karlsruhe widerlegt“, betonte Frei in Berlin.
Für Thorsten Frei ist die AfD krachend gescheitert. „Sie kann dem Bundestag ihre Kandidaten nicht aufzwingen – die Wahlfreiheit der Abgeordneten geht zurecht vor.“ Die Unionsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass das Gericht mit seinen Urteilen die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages stärke und die Wahlfreiheit der Abgeordneten betone. „Unsere Verfassung will ein starkes und handlungsfähiges Parlament – das hat der heutige Richterspruch klar unterstrichen“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Versuch der AfD-Fraktion zurückgewiesen, mit einer Organklage einen Posten für sich im Bundestagspräsidium zu erstreiten. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag als offensichtlich unbegründet zurück. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestags, die Wahl so auszugestalten, dass das Ergebnis zugunsten der AfD ausfalle, bestehe laut Begründung nicht.