Zur Verhandlung des bestehenden Streikverbots für Beamte vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:
Die bestehende Einheit von Privilegierung, beispielsweise durch das staatliche Fürsorgeprinzip im Rahmen der Heilfürsorge, und Einschränkung wie im Falle des Streikrechts gehört für mich unverändert zur Grundvoraussetzung eines funktionierenden Beamtentums. Dadurch kommt nach wie vor die besondere Bedeutung dieser Personengruppe für das Funktionieren von Staat und Gemeinwesen zum Ausdruck.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Polizisten oder Soldaten, sondern auch für Justizbeamte oder Lehrer. Schließlich gilt in Deutschland im Falle der Lehrer eine Schulpflicht und der Staat hat einen Bildungsauftrag, der uneingeschränkt zu ermöglichen ist. Unabhängig davon, wäre es falsch, einzelne staatliche Aufgaben in der Wertigkeit über andere zu stellen. Die Menschen erwarten zurecht in allen Bereichen, dass ihre Steuern, über die die Beamten letztlich finanziert werden, so eingesetzt werden, dass der Staat in allen Bereichen seine Aufgaben ohne Einschränkungen wahrnimmt.
Daneben gilt für mich, dass ein Streikrecht für einzelne Beamtengruppen dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde. Insofern hoffe ich, dass Karlsruhe zu einem ähnlichen Schluss kommt.