Zu den heutigen Presseberichten über einen Tatverdächtigen in Dortmund, der vor einem Monat eine damals 11-jährige und nun, nach Entlassung aus der U-Haft, neuerlich ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, nimmt Thorsten Frei wie folgt Stellung:
„Der Fall aus Dortmund zeigt wieder einmal, wie absolut dringlich wir die von der Bundesjustizministerin zugesagten Strafschärfungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern brauchen. Nach Presseberichten wurde der Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil keine Fluchtgefahr bestand. Wenn künftig die Vergewaltigung eines Kindes zu den Schwerstverbrechen gehört, in denen auch ohne Fluchtgefahr Untersuchungshaft angeordnet werden kann, muss fehlende Fluchtgefahr jedenfalls kein Entlassungsgrund mehr sein.
Das zeigt: Kinderschutz im Strafrecht und Strafprozessrecht ist keinesfalls bloße Symbolpolitik. Er hat tägliche, ganz konkrete Auswirkungen in der Praxis der Ermittlungen. Sexueller Kindesmissbrauch und Kinderpornografie dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesjustizministerin auf Druck der Union Anfang Juli ihr Gesetzgebungspaket zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt angekündigt hat. Diesen Gesetzesentwurf brauchen wir dringend, und wir müssen noch Verbesserungen etwa bei den Ermittlungsmaßnahmen vornehmen. Jeder einzelne Fall, jedes einzelne schreckliche Kinderschicksal ist eines zu viel.“
