Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe gem. §217 StGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Baden-Württemberg, Thorsten Frei:
„Das Recht zum selbstbestimmten würdevollen Sterben ist genau wie das Recht zum selbstbestimmten Leben ein extrem hohes Rechtsgut in unserer freiheitlichen Gesellschaft. Und natürlich ist und bleibt ein Suizid auch keine Straftat. Und dennoch: Wer todkranken Menschen wiederholt und planmäßig beim Suizid assistiert, begeht nach meinem moralischem Empfinden ein Unrecht. Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts. Für mich ist klar, dass ein solches Angebot für eine entsprechende Nachfrage sorgt. Ich sehe damit verbunden die Gefahr, dass Menschen in existenzieller Notlage sich gedrängt fühlen oder sogar gedrängt werden. Nach meinem Dafürhalten muss der Staat lebensmüde, todkranke Menschen ganz besonders schützen. Dazu zählen in erster Linie der Ausbau des Hospizangebotes und der Möglichkeiten der Palliativmedizin. Ganz sicher gehört dazu aber auch der Schutz vor frei verfügbaren unkontrollierten Suizidangeboten.“