Starker Staat braucht starke Gerichte

Ein wesentliches politisches Ziel von CDU und CSU ist ein starker, handlungsfähiger Rechtsstaat. Essentiell dafür sind gut ausgestattet Gerichte und schnelle rechtsstaatliche Verfahren.  Dafür wurde im Koalitionsvertrag auf Druck der Union unter der Überschrift „Pakt für den Rechtsstaat“ festgeschrieben, dass Bund und Länder gemeinsam für mehr Personal, eine bessere Ausstattung und effizientere Verfahren in der deutschen Justiz sorgen werden.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sind die tatsächlichen Bedürfnisse der Praxis. Deshalb haben sich der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie Thorsten Frei mit Vertretern des Deutschen Richterbundes getroffen. In dem Gespräch wurden praktische Fallstricke sowie notwendiger Rechtsänderungsbedarf im Bereich von Zivil-, Straf-, und Verwaltungsgerichtsbarkeit erörtert. Die anwesenden Richter gingen dabei vor allem auf Personalfragen, die technische Ausstattung, Verfahrensfragen sowie Bürokratielasten der Gerichte ein.
Thorsten Frei betonte dabei, dass sich die CDU dafür einsetze, zusätzlich Möglichkeiten für Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung zu schaffen. In diesem Zusammenhang erörterten Abgeordnete und Richter die Möglichkeit, Einbruchsdelikte in den Katalog des § 100a StPO aufzunehmen.
Ebenso unterstrich Frei, dass es den Menschen nicht zu vermitteln sei, wenn Täter aufgrund zu langer Gerichtsverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Hier müsse die Politik nach seiner Ansicht für einen Rahmen für straffere und effizientere Verfahren sorgen. In Bezug darauf wurde diskutiert, ob es sinnvoll sei, die Möglichkeit von Befangenheitsanträgen einzuschränken und die Nebenklage in größeren Verfahren zu bündeln.
Ähnliche Probleme gebe es für den Bereich der Verwaltungsgerichte und die Entscheidung von Asylklagen durch abgelehnte Asylbewerber. Ein großer Stau von etwa 240.000 anhängigen Verfahren blockiere die Gerichte unverändert. Hierbei interessierten sich die Abgeordneten für die Überlegung, den Instanzenzug zu begrenzen bzw. die Zulässigkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzuführen. Letztere ist derzeit ausgeschlossen, könnte aber für richtungsweisende Urteile und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung sorgen, die im Umkehrschluss zu schnellere Entscheidungen führen könnte.