Zum Vorschlag der SPD-Justizministerin Barley, im Zuge der bevorstehenden Grundsteuerreform die Mietumlagefähigkeit der Steuer generell zu streichen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:
Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nach einem Ausschluss der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht. Bei der Grundsteuerreform ist das Steuerrecht gefragt: Wir brauchen eine Grundsteuerreform, die nicht das Grundsteueraufkommen erhöht und dabei verständlich und nachvollziehbar ist.
Im November haben wir mit der Reform des Mietrechts eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die Mieter an vielen Punkten entlasten wird, gleichzeitig aber auch für Vermieter noch tragfähig ist. Klar ist aber auch: Die entscheidende Herausforderung ist, mehr Wohnraum zu schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime in den nächsten vier Jahren neu zu bauen. Das schaffen wir nur, wenn wir die Investition auch in den privaten Mietwohnungsbau attraktiv halten.