Sozialistischer Irrweg beim Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gestoppt

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist ein gutes Zeichen: Es war von Anfang an absehbar, dass der Mietendeckel in Karlsruhe alleine schon wegen der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit der Länder keinen Bestand haben würde. Der Mietendeckel war von Anfang an ein sozialistischer Irrweg.
Als Union sind wir uns der Verantwortung für diejenigen Mieterinnen und Mieter bewusst, die durch hohe Mieten bei geringem Einkommen besonders belastet sind. In den großen Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum zu einer sozialen Frage geworden. Die Verlängerung der Mietpreisbremse im vergangenen Jahr war deshalb die richtige Entscheidung, um den Ländern Luft zu verschaffen und ihnen Zeit zu geben, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren und das Problem steigender Mieten in den Griff zu bekommen.
Dafür braucht es vor allem mehr Anstrengung von Ländern beim sozialen Wohnungsbau. Gerade Berlin sollte hier nachlegen.
Von Bundesseite haben wir in dieser Legislatur unseren Beitrag auf den Weg gebracht: Über 300.000 Familien konnten das Baukindergeld beantragen. Das Wohngeld ist gestiegen und wird regelmäßig an die Entwicklung der Einkommen und der Wohnkosten angepasst. Auch beim Wohnungsbau kommen wir voran: Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird der Bau von mehr als 1,5 Millionen Wohnungen abgeschlossen oder angestoßen sein. Der Bund hat die Wohnungsbauförderung in dieser Wahlperiode massiv ausgebaut. Investitionen und Anreize für den Neubau – diesen Weg müssen Bund, Länder und Kommunen jetzt konsequent weitergehen.“