Zur Forderung des SPD-Vorsitzenden Norbert Walter-Borjans, die Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr zu stoppen, um darüber intensiv zu diskutieren, erklärt der CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:
„Die SPD-Spitze agiert einmal mehr ideologisch. Nicht anders kann der Vorstoß des Vorsitzenden Walter-Borjans eingeordnet werden, der fordert, den entscheidungsreifen Prozess zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen zu stoppen, um eine Debatte über humanitäre, völkerrechtliche und ethische Argumente zu debattieren. Er unterstreicht damit, wie sich die SPD-Spitze von der Lebenswirklichkeit wichtiger Bevölkerungsgruppen entfernt hat. In diesem Fall von unseren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Die Diskussion über die Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen wird schließlich schon seit Jahren intensiv geführt. Die geforderten Prozesse und Diskussionen sind bereits erfolgt. Bereits in den letzten beiden Koalitionsverträgen gab es Vereinbarungen dazu, die eingehalten und abgearbeitet wurden. Dabei gab es viel Reibung und hohe Intensität. Schlussendlich gab es in den Koalitionsfraktionen eine Einigung, da die vielen guten Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen, auch die größten Kritiker überzeugen.
Waffentragende Drohnen würden die Handlungsspielräume der Bundeswehr erweitern, ohne dass sie grundlegend etwas anderes können, als beispielweise Jet-Piloten. Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden könnten. Drohnen sind allerdings kostengünstiger und ihr Einsatz gefährdet nicht das Leben eines Piloten. Allein das Leben eines einzelnen Soldaten wäre es wert, die Anschaffung solcher bewaffneter Drohnen zu beschließen.
Deshalb ist die Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen notwendig, um unseren Soldaten den – übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen – bestmöglichen Schutz im Einsatz gewährleisten zu können.
Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend der Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Das gilt uneingeschränkt auch für einen möglichen Einsatz von bewaffneten Drohnen. Insofern ist die vielfach geäußerte Sorge, dass auch in Deutschland die Hemmschwelle zum Töten in militärischen Konflikten sinken könnte, aus meiner Sicht unberechtigt. Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben zivile Mittel unverändert Vorrang. Das unterstreicht nicht zuletzt die Außenpolitik der von uns in den letzten 15 Jahren getragenen Bundesregierungen.