Es ist vorderste Aufgabe einer zivilisierten Gesellschaft, ihre Kinder zu schützen
In Münster haben Ermittlungsbehörden einen Schlag gegen einen Kinderschänderring durchgeführt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Der Ermittlungserfolg von Münster lässt erschrecken: Wenn selbst erfahrene Ermittler von solchem Grauen und den Grenzen des Erträglichen sprechen, müssen die Taten monströs gewesen sein. Auch die riesigen Datenmengen deuten darauf hin, dass hier Kinderleben in unvorstellbarer Weise, Intensität und Dauer geschädigt worden sind. Bei aller Erleichterung darüber, dass dieser große Schlag gegen die Täter offenbar in kurzer Ermittlungszeit gelungen ist, ist deshalb klar: Der entschlossene Kampf gegen Kinderpornographie und sexuellen Kindesmissbrauch ist aktuell wie nie zuvor.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag es Ermittlern endlich ermöglicht, mit computergenerierten Missbrauchsbildern in Darknet-Foren einzutreten. Das ist ein wichtiger, wertvoller Schritt, der aus meiner Sicht schon sehr dabei helfen kann, Taten früher zu erkennen und Ermittler bei Ihrer Suche nach den Tätern zu ertüchtigen. Dabei darf es aber nicht sein Bewenden haben:
Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie verschärft wird. Es kann nicht sein, dass der Besitz von Kinderpornographie in der höchsten möglichen Strafe unter dem Diebstahl liegt. Wir brauchen dringend die Vorratsdatenspeicherung, damit nicht falsch verstandener Datenschutz vor Kinderschutz steht. Sonst entscheidet der Zufall darüber, ob die Daten schon gelöscht sind oder nicht. Ermittler müssen alle Hilfen erhalten, die sie brauchen, zum Beispiel in solchen Extremfällen Zugriff auf Passwörter oder Entschlüsselungscodes.
Die Internet-Service-Provider müssen verpflichtet werden, Fälle von Kinderpornographie an das Bundeskriminalamt zu melden. Dies ist im Rahmen des Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität geplant. Wichtig dabei aber ist: Es muss Sorge getragen werden, dass nicht nur die IP-Adressen, sondern auch die Portnummern gespeichert und weitergegeben werden müssen.
Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern müssen länger, idealerweise sogar unbegrenzt, im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis erfasst sein. Bislang werden Eintragungen bei Sexualstraftaten nach spätestens 10 Jahren gelöscht.
Wir müssen die Untersuchungshaft bei Kinderpornographie-Verdacht erleichtern. Denn bislang reicht die bloße Wiederholungsgefahr nicht aus. Außerdem muss es auch bei schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung möglich sein, die Untersuchungshaft leichter zu verhängen.
Für besonders wichtig halte ich, dass wir die Führungsaufsicht erweitern: Gerichte sollten auch bei Kinderpornographie Führungsaufsicht anordnen können. In vielen Fällen treten Täter zunächst mit Besitz von Kinderpornographie-Material in Erscheinung. Hier muss sichergestellt werden, dass sie danach nicht in der Versenkung verschwinden, bis sie mit neuen schlimmeren Taten erneut in Erscheinung treten.
Für uns alle gilt: Wir müssen wachsam sein, ob als Ärzte, Nachbarn, Lehrer oder Erzieher. Natürlich ist das eine Gratwanderung, damit nicht auf der anderen Seite Unschuldige unter Verdacht geraten. Aber wo massive Verdachtsmomente bestehen, dürfen wir alle nicht wegsehen.
Wir müssen uns täglich bewusst machen: Der sexuelle Missbrauch von Kindern trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft. Jeder einzelne Fall steht für ein zerstörtes Kinderleben. Und es ist vorderste Aufgabe einer zivilisierten Gesellschaft, ihre Kinder zu schützen.“