Zu aktuellen Forderungen aus Thüringen und Berlin, Schwarzfahren aus der Strafbarkeit des StGB zu nehmen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Der geplante Vorstoß ist verfehlt. Aus meiner Sicht muss Schwarzfahren weiterhin strafbar bleiben. Es wäre das falsche Signal gerade an die ehrlichen Kunden, hier zu einer Ordnungswidrigkeit überzugehen. Wer schwarzfährt, drückt sich um das Entgelt, nimmt aber trotzdem die Leistung der Beförderung in Anspruch. Gerade da wir den ÖPNV massiv ausbauen wollen, ist die Unterschlagung des Ticketpreises eben keine Bagetelle! Außerdem wäre der Aufwand für die Behörden bei einer Ordnungswidrigkeit kaum geringer. Allerdings sollten Ersatzfreiheitsstrafen möglichst vermieden werden. Erfolgreiche Länderprogramme, wie sie etwa Bayern mit „Schwitzen statt Sitzen“ ins Leben gerufen haben, sollten gestärkt werden.“