Union fordert Justizministerin zu Gesetzesentwurf gegen Kindesmissbrauch vor der Sommerpause auf
Angesichts der monströsen Missbrauchsfälle von Kindern wie zuletzt in Münster fordert die Union das Justizministerium zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs noch vor der Sommerpause auf. „Ein Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium muss vor der Sommerpause in den Bundestag. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub“, sagt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei. Er begrüßt, dass die Justizministerin sich offen zeigt, die Höchststrafen für sexuellen Kindesmissbrauch zu überprüfen. Noch vor der Sommerpause solle der Gesetzesentwurf im Bundestag beraten werden.
„Gesetzgeberisch ist es ein Leichtes, Strafrahmen anzupassen – hier geht es oft nur um einzelne Wörter. Wenn die EU-Innenkommissarin Ylva Johannson sagt, dass während des Corona-Lockdowns die Nachfrage nach Kinderpornographie in einigen Ländern der EU um 30 Prozent gestiegen ist, heißt das: wir sind in einer akuten Notsituation.“ Dort, wo die Corona-Krise bisher schnelles Handeln gefordert hätte, sei das parlamentarisch auch stets möglich gewesen. „Wenn es gelingt, die Mehrwertsteuer binnen weniger Tage zu senken oder das Grundgesetz binnen kürzester Zeit zu ändern, darf auch der Schutz unserer Kinder nicht warten“, so Frei.
„Falls nötig, muss man einzelne Punkte gesetzgeberisch vorziehen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern muss Verbrechen werden. Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie braucht eine Mindeststrafe von drei Monaten und einen Höchstrahmen von fünf statt drei Jahren Freiheitsstrafe. Das ist nicht nur für den Unwertgehalt der Tat erforderlich: Es geht auch darum, dass dann Ermittlungsmaßnahmen leichter durchgeführt werden können.“ Außerdem müssten die Registereinträge verlängert werden: Es müsse sichergestellt werden, dass sich verurteilte Kinderschänder nicht nach wenigen Jahren mit sauberem Führungszeugnis als Kinderbetreuer bewerben könnten. Die Union, so betonte Frei, habe der Amtsvorgängerin von Frau Lambrecht, Katarina Barley, schon im April 2019 einen umfassenden Katalog von Maßnahmen präventiver und strafrechtlicher Maßnahmen vorgelegt. Einige der Forderungen sind mittlerweile Gesetz: Unter Strafe steht seit April das versuchte Cybergrooming, die Kontaktaufnahme mit einem Kind zu sexuellen Zwecken, sowie die Befugnis von Ermittlern, mit computergenerierten Missbrauchsbildern Zugang zu Kinderpornographieforen zu erlangen. „Das sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem Land, in dem Kinder sicher aufwachsen können“, so Frei. Dem müssten jetzt weitere Schritte folgen.