Schlüssige Migrationspolitik bedingt nicht nur Förderung legaler Einwanderung, sondern auch Verhinderung illegaler Migration

Rede im Deutschen Bundestag: Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in der vergangenen Woche hat heute mit der ersten Lesung das parlamentarische Verfahren für das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnen. Thorsten Frei skizzierte in seiner Rede für die CDU/CSU-Fraktion die Fortschritte, die mit dem Gesetz erzielt werden konnten. Zugleich aber auch die Punkte, an denen sich die Union weitergehende Regelungen vorstellen könnte, während sich die SPD an diesen Stellen in den Verhandlungen bisher ablehnend verhielten. „Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht geht nun auch das notwendige Gegenstück zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz ins parlamentarische Verfahren. Wir streben an, das gesamte Gesetzespaket bis zur Sommerpause im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Doch Gründlichkeit geht bei diesem großen Gesetzgebungswerk vor Schnelligkeit“, so Frei, der auf weitergehende Verhandlungsergebnisse setzt. „Für CDU und CSU ist klar: Zu einer Einwanderungsgesetzgebung gehört die klare Begrenzung der illegalen Migration. Dazu brauchen wir substantielle Fortschritte bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. In diesem Zusammenhang sind insbesondere zwei Dinge wichtig: Wir brauchen eine ganz klare und eindeutige Unterscheidung zwischen denen, die ihre Abschiebung selbst verhindern, weil sie tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung eines Passes kümmern, und denen, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind. Zudem brauchen wir Verbesserungen  beim Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft, damit nicht weiterhin so viele Ausreisepflichtige am Abschiebetermin abtauchen. Wir wollen gezielt gegen das massenhafte Untertauchen von Ausreisepflichtigen vorgehen. Allein im vergangenen Jahr sind rund 30.000 Rückführungen gescheitert. Erstmals sind damit mehr Rückführungen gescheitert als erfolgreich durchgeführt worden“.