ROTARY CLUB VILLINGEN-SCHWENNINGEN DISKUTIERT AKTUELLE POLITIK

Im Rahmen eines Treffens des Rotary Clubs Villingen-Schwenningen im Café Hildebrand im Ortsteil Zollhaus berichtete Thorsten Frei den knapp 40 anwesenden Mitgliedern über die aktuellen bundespolitischen Entwicklungen in Berlin.
In seinem Vortrag spannte der Abgeordnete zunächst den Bogen von der hervorragenden wirtschaftlichen Lage im Land mit Rekordsteuereinnahmen und dem kürzlich verabschiedeten Haushalt 2017, dem vierten ausgeglichenen Haushalt in Folge, hin zum Ziel eines konsequenten Staatsschuldenabbaus runter auf 60% des Bruttoinlandsprodukts bis 2021. Daran anschließend ging Frei auf die hohen investiven Ausgaben für Bildung, Forschung, Entwicklung und Infrastruktur ein. Dabei unterstrich er die große Bedeutung des kürzlich durch den Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplans mit „eminent wichtigen Signalen für die Region. Ganz zentral ist dabei der durch die Priorisierung im vordringlichen Bedarf zum Greifen nahe Ausbau der B523. Hervorzuheben ist außerdem die Hochstufung der Gäubahn“ im parlamentarischen Verfahren, die nur durch einen gemeinsamen Kraftakt aller CDU-Bundestagsabgeordneten entlang der Gäubahn erreicht wurde. Besondere Aufmerksamkeit widmete er außerdem der Herausforderung der kommenden Jahre, in einer älter werdenden Gesellschaft eine gerechte, die Lebensleistung der Menschen abbildende Rente zu organisieren. „Wir scheren nicht alle über einen Kamm, wir ermöglichen flexible Modelle zugunsten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber“, erinnerte Frei an die Möglichkeiten der Flexi-Rente „zum einvernehmlichen späteren Renteneintritt in Erfahrungsberufen.“
Thorsten Frei stellte abschließend klar, dass für ihn die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland „verantwortliches Handeln im Sinne zukünftiger Generationen voraussetzt.“ Er plädierte für eine konsequente Nutzung der zukünftigen Steuermehreinnahmen „zur Schuldentilgung, für zielgerichtete Investitionen in Technologie, Innovation und Infrastruktur und im Zuge der Abschaffung des Soli auch zur direkten Entlastungen des Steuerzahlers.“