Reform des Staatsbürgerschaftsrecht

Ausländer, die hier leben, sollen künftig statt nach 8 Jahren bereits nach 5 Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, bei besonderen Integrationsleistungen kann dies auf 3 Jahre verkürzt werden. Auch soll die doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich ermöglicht werden. Bislang sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz diesen Schritt ausschließlich für Personen vor, die aus der EU, der Schweiz sowie aus Ländern, die ihre Bürger nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen, kommen. Außerdem werden in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und darüber hinaus auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, falls mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt sowie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt.  Die bisherigen Regelungen seien gut.  Angesichts eines Zuwachses der Einbürgerungen von 28 Prozent im Jahr 2022, verglichen mit dem Vorjahr, könne man nicht von einem „unattraktiven System“ sprechen. „Wir haben ein sehr gutes Staatsangehörigkeitsreicht. Letztes Jahr konnten wir mit 170.000 Einbürgerungen, die höchste Zahl in den letzten 20 Jahren vermelden. Die Einbürgerung sollte der Schlussstein einer gelungenen Integration markieren und darf daher nicht am Anfang des Prozesses stehen. Deutschland ist kein Sonderfall. Mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 6,5 Jahren liegen wir in Europa im Mittelfeld.“  Die Einbürgerung soll nun auch bereits für diejenigen möglich sein, die lediglich 20 Monate gearbeitet haben, zur Unterhaltssicherung muss die Arbeit jedoch nicht beigetragen haben.