REFERENTENENTWURF SICHERT APOTHEKEN VOR ORT – SCHWENNINGER APOTHEKER BEGRÜSSEN GRÖHE-INITIATIVE

Den kürzlich vorgestellten Referentenentwurf zum Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Medikamente begrüßte Thorsten Frei im Rahmen eines Besuchs von Heldmann’s Apotheke im City-Rondell Schwenningen.
Frei machte erneut deutlich, dass für ihn der Erhalt der bewährten, flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung durch Ärzte und Apotheken von enormer Bedeutung gerade auch im ländlichen Raum ist. „Apotheken verkaufen nicht nur Medikamente, sie sind Dienstleister, Ratgeber und üben einen Heilberuf aus, der den Menschen Sicherheit und Lebensqualität bietet“, stellte Frei klar. Für ihn besteht durch einen möglichen über den Versandhandel ausgeübten Preiswettkampfes die Gefahr einer Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken, das auch in den Stadtzentren seines Wahlkreises bislang uneingeschränkt die Arzneimittelversorgung vor Ort mit einer persönlichen Beratung rund um die Uhr sicherstellte.
Nach der EuGH-Entscheidung sieht Thorsten Frei deshalb noch in dieser Legislaturperiode Handlungsbedarf. Diesbezüglich erläuterte er ausführlich die wichtigen Punkte des Gesetzentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dabei war ihm wichtig, dass für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Patientinnen und Patienten in Deutschland wieder uneingeschränkt der einheitliche Apothekenabgabepreis und die darauf aufbauenden Zuzahlungsregelungen gelten. „Das Sachleistungsprinzip und das solidarisch finanzierte System der Gesundheitsversorgung werden gewahrt und die Steuerungsfunktion der sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen bleibt in diesem Rahmen erhalten“, lobte Frei die klare Positionierung des CDU-Bundesgesundheitsministers zugunsten „der Aufrechterhaltung einer qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung.“
Für ihn nicht nachvollziehbar sind die Vorstöße aus vorderster Front des Koalitionspartners SPD, „die nicht nur aktiv die Entscheidung des Bundesrates im November, sondern auch die Entscheidung der 21 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in ihrem nationalen Recht ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln verankert haben, in Frage stellen.“ Thorsten Frei zeigte sich abschließend optimistisch, die „für die Menschen elementare Sicherung ihrer medizinischen und medikamentösen Versorgung mit diesem Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Medikamente noch vor dem Sommer 2017 langfristig zu gewährleisten.“