„Die Rechts- und Innenpolitik im Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit“ war Thema des „Talk im Prinzenbau“, einer seit 2018 bestehenden Vortragsreihe des Justizministeriums Baden-Württemberg. Justizministerin Marion Gentges hatte hierzu Thorsten Frei als Redner des Abends eingeladen.
Freiheit und Sicherheit sind Grundbedürfnisse des Menschen und bedingen sich gegenseitig. Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit und keine Sicherheit ohne Freiheit. Schwierig bleibt, hier die richtige Balance zu finden, denn zu viel Sicherheit, aber auch zu wenig Sicherheit kann Freiheit gefährden. „Dieses Thema, das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit, wird sich nie auflösen lassen und wird uns immer beschäftigen“, sagte Thorsten Frei eingangs seines Impulsvortrag.
In der Praxis stünden sich Freiheit und Sicherheit auch vermeintlich im Weg bei der alltäglichen Arbeit der Justiz, hatte die Ministerin eingangs gesagt. So schütze der Datenschutz das Individuum und somit auch den Verbrecher. Und im Koalitionsvertrag sei einiges angekündigt worden, was den Rechtsstaat ineffizienter mache und somit schwäche.
Thorsten Frei musste die 60 Zuhörer aus Justizkreisen in puncto „mehr Sicherheit“ durch zusätzliche Kompetenzen enttäuschen. Statt die Justiz zu unterstützen und gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Justizausstattung so sorgen, behindere die Regierung die Arbeit der Justiz mit ihren Plänen eher. Auch der von der Vorgängerregierung eingeleitete Pakt für den Rechtstaat mit mehr Personal werde vom Bundesjustizminister nicht fortgeführt. „Das ist unverantwortlich. Denn ein Rechtsstaat, der schlagkräftig gegen Kriminelle sein will, braucht auch die dafür notwendigen Ressourcen. Der Rechtsstaat verliert seine Akzeptanz, wenn er wegen Personalmangel nicht in der Lage ist, Recht in einer angemessenen Zeit durchzusetzen.“
Leider gebe die Regierung den Sicherheitsbehörden etwa bei den steigenden Kriminalitätsraten im virtuellen Raum auch nicht die notwendigen Instrumente an die Hand, etwa die Vorratsdatenspeicherung, um Verbrechen aufzuklären oder verhindern zu können. Dass hier eine Schieflage bestehe, könne jeder leicht erkennen, „wenn wir immer wieder Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten erhalten, die mit ihren Möglichkeiten zur Aufklärung von Verbrechen beitragen. Darunter leidet vielfach der Opferschutz, wenn es etwa um Kinderpornographie geht.“